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Baugesuche

Baugesuchspublikation Klosterstrasse 18

(21.08.2025) Teilabbruch Garage und Neubau EFH

Bauherrschaft
Fuat und Valbona Sulimani, Schmittenstrasse 3, 8912 Obfelden

Bauobjekt
Teilabbruch Garage und Neubau EFH

Parzelle-Nr.
671

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12

(21.08.2025) Dachsanierung

Bauherrschaft
Peter und Astrid Greub, Hausmattstrasse 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachsanierung

Parzelle-Nr.
1944

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23

(21.08.2025) Neubau EFH mit Parkdeck (Projektänderung)

Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
1768

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
21. August bis 22. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 21. August 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Birkenstrasse 11

(14.08.2025) Fassaden- und Fenstersanierung, Wintergarten

Bauherrschaft
Andreas Schatzmann, Birkenstrasse 11, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Fassaden- und Fenstersanierung, Wintergarten

Parzelle-Nr.
930

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
14. August bis 15. September 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 14. August 2025, Gemeinderat

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